Nutzungsbedingungen / Geschäftsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen / Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der Teqcycle Solutions GmbH, Frauenlobstraße 2, 80337 München, (im Folgenden: Teqcycle) und den in § 2 bezeichneten Verkäufern (im Folgenden: Verkäufer).
Teqcycle bietet Verkäufern an, gebrauchte Mobilfunkgeräte an Teqcycle zu verkaufen. Der Verkaufspreis richtet sich nach diversen Bewertungskriterien.

§ 1 - Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Teqcycle und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen / Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Verkäufer gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt.

§ 2 - Nutzungsmöglichkeit

  1. Die Nutzung des Angebotes von Teqcycle ist natürlichen Personen, welche nicht gewerblich oder selbständig beruflich tätig sind, vorbehalten. Eine Nutzung ist auch nur von volljährigen Personen möglich.
  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, nur vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

§ 3 - Angebot an Teqcycle

  1. Wenn der Verkäufer Teqcycle ein gebrauchtes Mobilfunkgerät zum Verkauf anbieten möchte, muss er Teqcycle ein Angebot zum Verkauf wie folgt unterbreiten:
    1. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, über ein von Teqcycle zur Verfügung gestelltes Onlineportal die Bewertung seines Mobilfunkgerätes nach den von Teqcycle vorgegebenen Kriterien durchzuführen. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
    2. Nach Abschluss der Eingabe der Kriterien bekommt der Verkäufer sofort einen Verkaufspreis genannt, welcher auf den vom Verkäufer gemachten Angaben basiert. Wenn der Verkäufer mit dem Preis einverstanden ist, kann der Verkäufer durch Klick auf den Button „Gerät verkaufen“ Teqcycle ein für ihn verbindliches Verkaufsangebot machen. Teqcycle nimmt das Angebot des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht an.
  2. Der Verkäufer kann pro Vorgang Teqcycle maximal fünf Geräte zum Verkauf anbieten. Teqcycle können nur solche Mobilfunkgeräte zum Verkauf angeboten werden, welche auf der Webseite der Teqcycle zur Bewertung ausgewählt werden können. Soweit der Verkäufer in einem Vorgang Teqcycle mehrere Mobilfunkgeräte zum Verkauf anbietet, kommt bei Annahme eines Verkaufsangebotes durch Teqcycle für jedes Mobilfunkgerät ein separater Kaufvertrag zustanden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
  4. Die Vertragstexte werden nach den gesetzlichen Vorschriften bei Teqcycle gespeichert.

§ 4 - Datenlöschung

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Versendung der Mobilfunkgeräte an Teqcycle sämtliche persönlichen Daten auf den Mobilfunkgeräten zu löschen sowie die SIM-Karte und eventuelle Speicherkarten zu entfernen. Der Verkäufer ist zudem verpflichtet, die Mobilfunkgeräte auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen und bei Mobilfunkgeräten des Herstellers Apple mit einem Betriebssystem ab der Version iOS 7 die Funktion „mein iPhone suchen“ zu deaktivieren.
  2. Eventuell noch vorhandene SIM- und Speicherkarten können bei einer eventuellen Rücksendung nicht wieder an den Verkäufer zurückgesendet werden.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, Teqcycle von sämtlichen etwaigen Ansprüchen, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit auf dem / den Mobilfunkgerät(en) noch Daten – gleich welcher Art – vorhanden waren.
  4. Gleichwohl verpflichtet sich Teqcycle, eine datenschutzkonforme, sichere Vernichtung der Daten mit entsprechenden technischen Mitteln, insbesondere eine Datenlöschung nach den folgenden Absätzen, auf den Mobilfunkgeräten durchzuführen, damit personenbezogene Daten nicht wiederhergestellt werden können.
  5. Teqcycle ist zudem verpflichtet, Daten auf Speichermedien, die Teqcycle zur Datenlöschung übergeben werden, dauerhaft zu löschen oder zu vernichten. Eventuell in den Mobilfunkgeräten vorhandene Speicherkarten und / oder SIM-Karten werden generell unwiederbringlich vernichtet.
  6. Teqcycle gewährleistet, dass die auf den Speichermedien enthaltenen Daten nach aktuellsten und anerkanntesten Sicherheitsstandards, gelöscht werden.
  7. Teqcycle gewährleistet, dass das zur Datenlöschung angewandte Verfahren einem Qualitätsmanagementsystem unterliegt und die Datenlöschung lückenlos dokumentiert und auditiert wird.

§ 5 - Übersendung

  1. Soweit der Verkäufer Teqcycle ein Angebot zum Ankauf von Mobilfunkgeräten unterbreitet hat, ist der Verkäufer verpflichtet, das / die angebotene(n) Mobilfunkgerät(e) unverzüglich nach Eingang der E-Mail von Teqcycle, welche das Verkaufsangebot bestätigt, an Teqcycle zu senden. Das / die angebotene(n) Mobilfunkgerät(e) muss / müssen spätestens vierzehn Tage nach Abgabe des Angebotes bei Teqcycle eingegangen sein. Gehen das / die Mobilfunkgerät(e) nach Ablauf dieser Frist bei Teqcycle ein, behält sich Teqcycle vor dem Verkäufer dazu ein neues Angebot zu machen.
  2. Zum Versand bedient sich der Verkäufer einer eigenen Kartonage. In die Kartonage legt der Verkäufer das / die Teqcycle angebotene(n) Mobilfunkgerät(e). Der Verkäufer hat ausdrücklich keine Originalverpackung und / oder Ladekabel, etc. beizulegen. Hierfür erhält der Verkäufer auch ausdrücklich keine Vergütung. Soweit der Verkäufer die Originalverpackung und / oder ein Ladekabel, etc. beilegt, ist Teqcycle nicht verpflichtet, diese wieder an den Verkäufer zurückzusenden. Zudem darf kein Mobilgerät mit einem beschädigten oder aufgeblähten Akku (Verformung des Mobilgeräts, außergewöhnliche Hitzeentwicklung) der Versandverpackung beigelegt werden. Der Verkäufer überträgt mit Einsendung sein Eigentum an diesen Gegenständen an Teqcycle. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt ausdrücklich sein Einverständnis hierzu.
  3. Der Verkäufer darf keine anderen Gegenstände als das / die angebotenen Mobilfunkgerät(e) in die Kartonage legen und an Teqcycle versenden. Soweit der Verkäufer andere Gegenstände in die Kartonage einlegt, werden diese nicht wieder an den Verkäufer zurückgesandt. Der Verkäufer erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zur Vernichtung dieser Gegenstände. Gleichwohl ist Teqcycle auch berechtigt, diese auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden.
  4. Der Verkäufer sichert den Paketinhalt mit ausreichend Verpackungsmaterial. Zudem sichert der Verkäufer das Paket ausreichend mit Klebeband.
  5. Nach Abschluss des Vorgangs auf der Internetseite von Teqcycle gelangt der Verkäufer auf die Abschlussseite, auf der er sich das Versandlabel und die Verpackungshinweise herunterladen kann. Mit Unterbreitung eines Angebotes an Teqcycle erhält der Verkäufer außerdem per E-Mail einen Internetlink zugesandt. Mit diesem Link gelangt der Verkäufer auf die Statusseite, auf der sich das Versandlabel und die Verpackungshinweise ebenfalls herunterladen lassen. Bei Nutzung des von Teqcycle gestellten Versandlabels, ist der Versand versichert. Das Versandlabel kann nur für den Versand aus Deutschland genutzt werden.
  6. Nutzt der Verkäufer nicht das von Teqcycle gestellte Versandlabel, gehen die Versandkosten zu Lasten des Verkäufers. Unfreie Pakete nimmt Teqcycle nicht an.
  7. Nutzt der Verkäufer das von Teqcycle gestellte Versandlabel, trägt Teqcycle die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, sobald das Paket an DHL übergeben wurde. Verstößt der Verkäufer jedoch gegen die Verpackungshinweise, die ihm Teqcycle zur Verfügung stellt, haftet der Verkäufer für den Verlust / für Schäden während des Transportes.
  8. Mit dem von Teqcycle gestellten Versandlabel kann der Verkäufer in jeder DHL-Filiale das von ihm zum Versand vorbereitete Paket aufgeben. Nutzt der Verkäufer das Versandlabel nicht für den vorgesehenen Zweck und somit vertragswidrig, haftet der Verkäufer hierfür gegenüber Teqcycle.
  9. Versendet der Verkäufer mehr als zwei Mobilfunkgeräte an Teqcycle, muss der Verkäufer das ebenfalls von Teqcycle gestellte Gefahrgutlabel auf dem Paket anbringen. Bringt der Verkäufer das Gefahrgutlabel nicht auf dem Paket an, haftet er für alle daraus entstandenen Schäden.

§ 6 - Annahme durch Teqcycle

  1. Sobald das / die Mobilfunkgeräte bei Teqcycle eingegangen ist / sind, wird Teqcycle innerhalb von sieben Tagen – nach den selben Kriterien wie der Verkäufer – überprüfen, ob die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung zutreffend ist. Teqcycle stellt dem Verkäufer auf der Statusseite ein Bewertungsgutachten zum Download zur Verfügung, so dass die von Teqcycle vorgenommene Bewertung für den Verkäufer einsehbar ist. Unabhängig davon, ob der Verkäufer die Datenlöschung gemäß § 4 Absatz 1 durchgeführt hat, wird Teqcycle (nochmals) sämtliche Daten von den eingesandten Mobilfunkgeräten unwiederbringlich löschen. Sodann können nach der Bewertung durch Teqcycle folgenden Szenarien auftreten:
    1. Stellt Teqcycle bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung zutreffend ist, wird Teqcycle das vom Verkäufer unterbreitete Angebot zu dem vorgegebenen Verkaufspreis annehmen. Bei Annahme des Angebots versendet Teqcycle eine E-Mail mit einem Link zur Statusseite an den Verkäufer. Auf der Statusseite informiert Teqcycle den Verkäufer darüber, dass sein Angebot angenommen wurde. Der Vertrag zwischen Teqcycle und dem Verkäufern ist damit zustande gekommen.
    2. Stellt Teqcycle bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung besser als der tatsächliche Zustand ist, wird Teqcycle den Verkaufspreis entsprechend erhöhen. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt, dass er der Erhöhung des Verkaufspreises zustimmen wird. Der Vertrag zwischen Teqcycle und dem Verkäufern ist damit zustande gekommen.
    3. Stellt Teqcycle bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung schlechter als der tatsächliche Zustand ist, wird Teqcycle das Angebot des Verkäufers über den Ankauf des Mobilfunkgerätes ablehnen. Bei Ablehnung des Angebots versendet Teqcycle eine E-Mail mit einem Link zur Statusseite an den Verkäufer. Auf der Statusseite informiert Teqcycle den Verkäufer darüber, dass sein Angebot abgelehnt wurde. Gleichzeitig unterbreitet Teqcycle dem Verkäufer ein neues Angebot und zeigt ihm einen neuen Verkaufspreis an. Der Verkäufer hat sodann die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn Tagen nach Versendung der E-Mail durch Teqcycle das Angebot von Teqcycle anzunehmen.
      1. Nimmt der Verkäufer das Angebot von Teqcycle an, kommt der Vertrag zwischen Teqcycle und dem Verkäufer damit zustande.
      2. Nimmt der Verkäufer das Angebot von Teqcycle innerhalb der Frist nicht an, beziehungsweise lehnt der Verkäufer das Angebot ab, kommt zwischen Teqcycle und dem Verkäufer kein Vertrag zustande. Teqcycle sendet sodann das / die eingesendete(n) Mobilfunkgerät(e) an die vom Verkäufer hinterlegte Adresse zurück. Der Rückversand kann nur an eine Adresse in Deutschland erfolgen.
    4. Teqcycle behält sich vor, das Angebot des Verkäufers auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    5. Kommt Teqcycle zu dem Ergebnis, dass das vom Verkäufer eingesandte Gerät keinen wirtschaftlichen Wert (= EUR 0,00) hat, bietet Teqcycle dem Verkäufer die datengeschützte Entsorgung des Mobilfunkgerätes an.

§ 7 - Eigentum

  1. Soweit der Verkäufer Teqcycle (ein) Mobilfunkgerät(e) zum Ankauf anbietet, erklärt der Verkäufer ausdrücklich, dass das / die von ihm eingesandte(n) Mobilfunkgerät(e) in seinem Eigentum steht / stehen, nicht mit Rechten Dritter belastet ist / sind und er berechtigt ist, Teqcycle an diesem / diesen Eigentum zu verschaffen.
  2. Zweifelt Teqcycle an der Eigentümerstellung des Verkäufers, ist Teqcycle berechtigt, von diesem Herkunftsnachweise zu verlangen.
  3. Das Eigentum geht in dem Moment über, in dem der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Teqcycle zustande kommt.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Übersendung des Paketes an Teqcycle, Teqcycle von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit diese im Zusammenhang mit dem / den übersandten Mobilfunkgerät(en) stehen.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Übersendung des Paketes an Teqcycle zudem, zum Ersatz sämtlicher Schäden, einschließlich der entstandenen Kosten aus einer notwendigen oder erforderlichen Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und / oder gerichtlicher Hilfe, die Teqcycle im Zusammenhang mit dem / den übersandten Mobilfunkgerät(en) entstehen.

§ 8 - Auszahlung

  1. Teqcycle stellt nach Zustandekommen des Kaufvertrages dem Verkäufer auf der Statusseite ein Gutschriftdokument sowie eine Datenlöschbestätigung zur Verfügung.
  2. Nach Zustandekommen des Kaufvertrages weist Teqcycle den Verkaufspreis innerhalb von sieben Tagen zur Überweisung auf das vom Verkäufer hinterlegte Konto an.
  3. Der Verkäufer haftet für die richtige Angabe seiner Bankverbindung.
  4. Teqcycle behält sich vor, dass die Auszahlung durch die Ausgabe von Gutscheinen erfolgen kann. In diesem Fall weist Teqcycle den Verkäufer ausdrücklich vor Abgabe seines Verkaufsangebots darauf hin.

§ 9 - Verbote und Urheberrechte

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Skripte und / oder Software einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Internetseite von Teqcycle beeinträchtigen könnten.
  2. Die Inhalte auf der Internetseite von Teqcycle dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist untersagt.
  3. Die Inhalte der Internetseite von Teqcycle sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von Teqcycle oder der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern der Internetseite von Teqcycle ist, soweit dies nicht technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, verboten.

§ 10 - Haftung

  1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Teqcycles, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Teqcycle nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Teqcycle, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 11 - Datenschutz

  1. Teqcycle gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Verkäufers nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Es wird diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung der Teqcycle Bezug genommen.
  2. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Löschung seiner bei der Teqcycle gespeicherten Daten zu verlangen.
  3. Teqcycle verpflichtet sich darüber hinaus, die Daten des Verkäufers vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung des Verkaufsvorgangs zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger, auf den vom Verkäufer an Teqcycle übersandten Mobilfunkgeräten noch vorhandenen persönlichen Daten. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
  4. Die auf der Internetseite von Teqcycle eingegeben Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert.

§ 12 - Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen Teqcycle und dem Verkäufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Verkäufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Sofern es sich beim Verkäufer – trotz § 2 Absatz 1 – um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Verkäufer und Teqcycle der Sitz von Teqcycle.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: August 2015