Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der Teqcycle Solutions GmbH, Baierbrunner Str. 35, 81379 München, (im Folgenden: Teqcycle) und den in Ziffer 2 bezeichneten Verkäufern (im Folgenden: Verkäufer).

Teqcycle bietet Verkäufern an, gebrauchte Mobilgeräte zu den folgenden Bedingungen zu verkaufen. Der Verkaufspreis richtet sich nach diversen Bewertungskriterien.

1) Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Teqcycle und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Verkäufer gültigen Fassung.

2) Verkäufer

  • 2.1) Die Nutzung des Angebotes von Teqcycle ist natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, welche nicht gewerblich oder selbständig beruflich tätig sind, vorbehalten. Eine Nutzung ist zudem nur volljährigen Personen vorbehalten.
  • 2.2) Der Verkäufer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

3) Angebot an Teqcycle

  • 3.1) Wenn der Verkäufer Teqcycle ein gebrauchtes Mobilgerät zum Verkauf anbieten möchte, muss er Teqcycle ein Angebot zum Verkauf wie folgt unterbreiten:
    • 3.1.1) Der Verkäufer hat die Möglichkeit, in Verbindung mit dem Kauf eines Aktionsgeräts im Online Shop von Samsung, die Bewertung seines Mobilgerätes nach den dort vorgegebenen Kriterien durchzuführen.
    • 3.1.2) Nach Abschluss der Eingabe der Kriterien bekommt der Verkäufer sofort einen Verkaufspreis genannt, welcher auf den vom Verkäufer gemachten Angaben basiert. Wenn der Verkäufer mit dem Preis einverstanden ist, kann der Verkäufer die Bestellung im Samsung Online Shop abschließen und erhält direkt eine Kaufpreisreduzierung (im Folgenden: Vorabzug) in Höhe des Verkaufspreises. Der Verkäufer ist verpflichtet, beim Kauf seine korrekte E-Mail-Adresse als Kontaktpunkt für Teqcycle anzugeben. Teqcycle nimmt das Angebot des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht an.
  • 3.2) Teqcycle können nur solche Mobilgeräte zum Verkauf angeboten werden, welche im Rahmen des Kaufs des jeweiligen Aktionsgeräts im Samsung Online Shop zur Bewertung ausgewählt werden können. Sofern es für die Kampagne zulässig ist, mehrere Geräte zum Verkauf anzubieten, kommt bei Annahme eines Verkaufsangebotes durch Teqcycle für jedes Mobilgerät ein separater Kaufvertrag zustande und es wird für jedes Mobilgerät ein separater Vorgang bei Teqcycle erstellt.

4) Datenlöschung

  • 4.1) Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche persönlichen Daten auf dem Mobilgerät vor der Versendung an Teqcycle zu löschen sowie die SIM-Karte(n) und eventuelle Speicherkarten zu entfernen. Der Verkäufer ist auch verpflichtet, das Mobilgerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Des Weiteren muss der Verkäufer sämtliche Sperren (z. B. iCloud Lock, Google-Konto, Samsung-Reaktivierungssperre, Blackberry ID, FRP-Lock, DEP-Mode) aus den Geräten entfernen. Die Durchführung der Aufhebung der jeweiligen Sperren ist den Versandhinweisen zu entnehmen.
  • 4.2) Eventuell noch vorhandene SIM- und Speicherkarten können bei einer eventuellen Rücksendung nicht wieder an den Verkäufer zurückgesendet werden.
  • 4.3) Der Verkäufer verpflichtet sich, Teqcycle von sämtlichen etwaigen Ansprüchen, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit auf dem Mobilgerät noch Daten – gleich welcher Art – vorhanden waren.
  • 4.4) Dem Verkäufer ist bewusst, dass er mit Übersendung des Mobilgeräts an Teqcycle jegliche Ansprüche an dem Mobilgerät sowie an den sich eventuell noch darauf befindlichen Daten verliert.
  • 4.5) Gleichwohl verpflichtet sich Teqcycle, eine datenschutzkonforme, sichere Löschung der Daten mit entsprechenden technischen Mitteln auf dem Mobilgerät, insbesondere eine Datenlöschung nach den folgenden Absätzen durchzuführen, damit die persönlichen Daten nicht wiederhergestellt werden können. Die Datenlöschung durch Teqcycle kann unmittelbar nach Übersendung des Mobilgeräts erfolgen, das heißt unabhängig davon, ob das im Nachhinein übermittelte Angebot angenommen oder abgelehnt wird.
  • 4.6) Teqcycle ist verpflichtet, Daten auf Speichermedien, die ihm zur Datenlöschung übergeben werden, dauerhaft zu löschen oder zu vernichten. Eventuell in dem Mobilgerät vorhandene Speicherkarten und / oder SIM-Karten sind generell unwiederbringlich zu vernichten.
  • 4.7) Teqcycle gewährleistet, dass die auf den Mobilgeräten und Speichermedien enthaltenen Daten nach aktuellsten und anerkanntesten Sicherheitsstandards gelöscht werden.
  • 4.8) Teqcycle gewährleistet, dass das zur Datenlöschung angewandte Verfahren einem Qualitätsmanagementsystem unterliegt und die Datenlöschung lückenlos dokumentiert und auditiert wird.

5) Übersendung

  • 5.1) Soweit der Verkäufer das im Samsung Online Shop gekaufte Aktionsgerät erhalten hat, ist der Verkäufer verpflichtet, das angebotene Mobilgerät unverzüglich nach Eingang der E-Mail von Teqcycle, welche einen Link zur Statusseite mit dem Versandetikett enthält, an Teqcycle zu senden. Sofern der Verkäufer nach Erhalt des im Samsung Online Shop gekauften Aktionsgerätes keine E-Mail von Teqcycle erhält, ist er dazu verpflichtet, sich proaktiv beim Kundenservice von Samsung zu melden. Zudem ist der Verkäufer verpflichtet, sicherzustellen, dass E-Mails von Teqcycle empfangen werden können. Hierzu muss sichergestellt werden, dass das persönliche E-Mail-Postfach nicht voll ist und der Verkäufer sein Spam-Postfach regelmäßig kontrolliert. Das angebotene Mobilgerät muss spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der ersten E-Mail bei Teqcycle eingegangen sein. Geht das Mobilgerät innerhalb dieser Frist nicht bei Teqcycle ein, erhält der Verkäufer eine Rechnung zur Rückzahlung des durch Samsung gewährten Vorabzugs, welche innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss. Wird die Rechnung nicht in der dafür vorgesehenen Frist beglichen, behält sich Teqcycle vor, den Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Vorabzugs bleibt auch für den Fall bestehen, wenn der Verkäufer das Ausbleiben des Empfangs von Teqcycle-E-Mails zu verschulden hat (z.B. aufgrund eines Tippfehlers bei der E-Mail-Adresse).
  • 5.2) Zum Versand bedient sich der Verkäufer einer eigenen stabilen Versandverpackung. In diese legt der Verkäufer das Teqcycle angebotene Mobilgerät. Der Verkäufer hat ausdrücklich keine Originalverpackung und / oder Zubehör wie Ladekabel, Kopfhörer, Schutzhülle, Schutzfolien etc. oder andere Gegenstände beizulegen. Hierfür erhält der Verkäufer auch ausdrücklich keine Vergütung. Soweit der Verkäufer die Originalverpackung und / oder Zubehör beilegt, ist Teqcycle nicht verpflichtet, diese wieder an den Verkäufer zurückzusenden. Zudem darf kein Mobilgerät mit einem beschädigten oder aufgeblähten Akku (Verformung des Mobilgeräts, außergewöhnliche Hitzeentwicklung) der Versandverpackung beigelegt werden. Der Verkäufer überträgt mit Übergabe an den Transportdienstleister sein Eigentum an diesen Gegenständen Teqcycle. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Gleichwohl ist Teqcycle auch berechtigt, diese auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
  • 5.3) Der Verkäufer sichert den Paketinhalt mit ausreichend Verpackungsmaterial (wie z.B. Zeitungspapier oder Luftpolsterfolie). Zudem sichert der Verkäufer das Paket ausreichend mit Klebeband.
  • 5.4) Nach Auslieferung des Aktionsgeräts durch Samsung erhält der Verkäufer per E-Mail einen Internetlink zugesandt. Mit diesem Link gelangt der Verkäufer auf die Statusseite, auf der sich das Versandetikett und die diese AGB ergänzenden Versandhinweise ebenfalls herunterladen lassen. Die Nutzung des von Teqcycle gestellten Versandetiketts für den jeweiligen Vorgang ist verpflichtend, da eine korrekte Zuordnung des Geräts nach Eingang ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Zudem ist der Versand nur bei Nutzung des von Teqcycle gestellten Versandetiketts versichert. Das Versandetikett kann nur für den Versand aus Deutschland genutzt werden.
  • 5.5) Mit dem von Teqcycle gestellten Versandetikett kann der Verkäufer in jeder DHL-Filiale das von ihm zum Versand vorbereitete Paket aufgeben. Nutzt der Verkäufer das Versandetikett nicht für den vorgesehenen Zweck und somit vertragswidrig, haftet der Verkäufer hierfür gegenüber Teqcycle. Unfreie Pakete nimmt Teqcycle nicht an.
  • 5.6) Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung des Mobilgeräts geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf Teqcycle über. Stellt Teqcycle bei Entgegennahme der Versandverpackung fest, dass sich das angegebene Mobilgerät des Verkäufers nicht in dieser befindet oder beschädigt ist oder der tatsächliche Zustand von den Angaben des Verkäufers abweicht, hat der Verkäufer den Nachweis zu führen, dass er das angegebene Mobilgerät den Versandhinweisen entsprechend der Versandverpackung beigelegt hat. Kann der Verkäufer den Nachweis nicht führen, entfällt die Haftung Teqcycles und eine Auszahlung des Kaufpreises oder Wertersatzes erfolgt zunächst nicht. Teqcycle forscht jedoch beim Transportdienstleister über den Verbleib der Versandverpackung nach. Stellt sich heraus, dass die Versandverpackung und / oder der Inhalt auf dem Transportweg verloren gegangen oder beschädigt worden ist, entschädigt Teqcycle den Verkäufer mit dem tatsächlichen Wert des Mobilgeräts.

6) Annahme durch Teqcycle

  • 6.1) Sobald das Mobilgerät bei Teqcycle eingegangen ist, wird Teqcycle nach denselben Kriterien wie der Verkäufer überprüfen, ob die vom Verkäufer vorgenommene Bewertung zutreffend ist. Teqcycle stellt dem Verkäufer auf der Statusseite ein Bewertungsgutachten zum Download zur Verfügung, so dass die von Teqcycle vorgenommene Bewertung für den Verkäufer einsehbar ist. Unabhängig davon, ob der Verkäufer die Datenlöschung gemäß Ziffer 4.1 durchgeführt hat, wird Teqcycle (nochmals) sämtliche Daten von dem eingesandten Mobilgerät unwiederbringlich löschen. Sodann können nach der Bewertung durch Teqcycle folgenden Szenarien auftreten:
    • 6.1.1) Stellt Teqcycle bei der Bewertung fest, dass die vom Verkäufer gemachten Angaben in Hinblick auf den Zustand und das Modell zutreffen, wird Teqcycle das vom Verkäufer unterbreitete Angebot zu dem vorgegebenen Verkaufspreis annehmen. Bei Annahme des Angebots versendet Teqcycle eine E-Mail mit einem Link zur Statusseite an den Verkäufer. Auf der Statusseite informiert Teqcycle den Verkäufer darüber, dass sein Angebot angenommen wurde Der Vertrag zwischen Teqcycle und dem Verkäufer ist damit zustande gekommen. Nach Löschung aller Daten auf dem Mobilgerät stellt Teqcycle zudem ein Datenlöschzertifikat auf der Statusseite zur Verfügung.
    • 6.1.2) Stellt Teqcycle bei der Bewertung fest, dass die vorab vom Verkäufer gemachten Angaben in Hinblick auf den Zustand oder das Modell abweichen oder eine andere, vorab vom Verkäufer bestätigte Anforderung nicht erfüllt ist, wird Teqcycle das Angebot des Verkäufers über den Ankauf des Mobilgerätes ablehnen. Bei Ablehnung des Angebots versendet Teqcycle eine E-Mail mit einem Link zur Statusseite an den Verkäufer. Auf der Statusseite informiert Teqcycle den Verkäufer darüber, dass sein Angebot abgelehnt wurde und veranlasst die Rücksendung des Mobilgeräts an die vom Verkäufer bei der Bestellung des Aktionsgeräts angegebene Adresse. Der Verkäufer hat Änderungen seiner Zustellungsanschrift Teqcycle unverzüglich, spätestens nach Ablehnung des Angebots durch Teqcycle, mitzuteilen und ist für den Empfang der Sendung verantwortlich. Gleichzeitig erhält der Verkäufer eine Rechnung zur Rückzahlung des durch Samsung im Online Shop gewährten Vorabzugs, welche innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss. Wird die Rechnung nicht in der dafür vorgesehenen Frist beglichen, behält sich Teqcycle vor, den Vorgang an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben. Der Rückversand kann nur an eine Adresse in Deutschland erfolgen.
    • 6.1.3) Teqcycle behält sich vor, das Angebot des Verkäufers auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

7) Eigentum

  • 7.1) Soweit der Verkäufer Teqcycle ein Mobilgerät zum Ankauf anbietet, erklärt der Verkäufer ausdrücklich, dass das von ihm eingesandte Mobilgerät in seinem Eigentum steht, nicht mit Rechten Dritter belastet ist und er berechtigt ist, Teqcycle an diesem Eigentum zu verschaffen.
  • 7.2) Zweifelt Teqcycle an der Eigentümerstellung des Verkäufers, ist Teqcycle berechtigt, von diesem Herkunftsnachweise zu verlangen.
  • 7.3) Das Eigentum geht grundsätzlich in dem Moment über, in dem der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Teqcycle zustande kommt.
  • 7.4) Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Übersendung des Mobilgeräts an Teqcycle, Teqcycle von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art und welchen Ursprungs, freizustellen, soweit diese im Zusammenhang mit dem übersandten Mobilgerät stehen.
  • 7.5) Der Verkäufer verpflichtet sich mit der Versendung des Mobilgeräts an Teqcycle außerdem zum Ersatz sämtlicher Schäden, einschließlich der entstandenen Kosten aus einer notwendigen oder erforderlichen Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und / oder gerichtlicher Hilfe, die Teqcycle im Zusammenhang mit dem übersandten Mobilgerät entstehen.

8) Verbote und Urheberrechte

  • 8.1) Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Skripte und / oder Software einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Internetseite von Teqcycle beeinträchtigen könnten.
  • 8.2) Die Inhalte auf der Internetseite von Teqcycle dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist untersagt.
  • 8.3) Die Inhalte der Internetseite von Teqcycle sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von Teqcycle oder der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern der Internetseite von Teqcycle ist, soweit dies nicht technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, verboten.

9) Haftung

  • 9.1 Die Haftung von Teqcycle, insbesondere auch die persönliche Haftung der Gesellschafter, sowie deren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für vor, während oder nach dem Bestehen des Vertragsverhältnisses verursachte Schäden, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen.
  • 9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Teqcycle nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
  • 9.3 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Sachmängel oder Garantien für gebrauchte Mobilgeräte. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.

10) Datenschutz

Teqcycle verpflichtet sich, die Daten des Verkäufers vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung des Rücknahmeprozesses zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich etwaiger, auf dem / den vom Verkäufer angenommenen Mobilgerät(en) vorhandener Daten. Einzelheiten zur Nutzung des Portals und den Rechten der Verkäufer sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

11) Online-Streitbeilegung

Teqcycle nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

12) Schlussbestimmungen

  • 12.1 Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  • 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • 12.3 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.


Stand: 02.2021