Nutzungsbedingungen / Geschäftsbedingungen

Die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen / Ge­schäfts­be­din­gun­gen re­geln al­le Ver­trags­be­zie­hun­gen zwi­schen der Te­q­cy­cle So­lu­ti­ons GmbH, Bai­er­brun­ner Str. 31, 81379 Mün­chen, (im Fol­gen­den: Te­q­cy­cle) und den in § 2 be­zeich­ne­ten Ver­käu­fern (im Fol­gen­den: Ver­käu­fer).


Te­q­cy­cle bie­tet Ver­käu­fern an, ge­brauch­te Mo­bil­funk­ge­rä­te an Te­q­cy­cle zu ver­kau­fen. Der Ver­kaufs­preis rich­tet sich nach di­ver­sen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en.

§ 1 - Geltungsbereich

Für die Ge­schäfts­be­zie­hung zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fer gel­ten aus­schlie­ß­lich die nach­fol­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen / Ge­schäfts­be­din­gun­gen in ih­rer zum Zeit­punkt der Be­stä­ti­gung durch den Ver­käu­fer gül­ti­gen Fas­sung. Ab­wei­chen­de Be­din­gun­gen des Ver­käu­fers wer­den nicht an­er­kannt.

§ 2 - Nut­zungs­mög­lich­keit

  1. Die Nut­zung des An­ge­bo­tes von Te­q­cy­cle ist na­tür­li­chen Per­so­nen, wel­che nicht ge­werb­lich oder selb­stän­dig be­ruf­lich tä­tig sind, vor­be­hal­ten. Ei­ne Nut­zung ist auch nur von voll­jäh­ri­gen Per­so­nen mög­lich.
  2. Der Ver­käu­fer ist ver­pflich­tet, nur voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße An­ga­ben zu ma­chen.

§ 3 - An­ge­bot an Te­q­cy­cle

  1. Wenn der Ver­käu­fer Te­q­cy­cle ein ge­brauch­tes Mo­bil­funk­ge­rät zum Ver­kauf an­bie­ten möch­te, muss er Te­q­cy­cle ein An­ge­bot zum Ver­kauf wie folgt un­ter­brei­ten:
    1. Der Ver­käu­fer hat die Mög­lich­keit, über ein von Te­q­cy­cle zur Ver­fü­gung ge­stell­tes On­line­por­tal die Be­wer­tung sei­nes Mo­bil­funk­ge­rä­tes nach den von Te­q­cy­cle vor­ge­ge­be­nen Kri­te­ri­en durch­zu­füh­ren. Der Ver­käu­fer ist da­bei ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mä­ße An­ga­ben zu ma­chen.
    2. Nach Ab­schluss der Ein­ga­be der Kri­te­ri­en be­kommt der Ver­käu­fer so­fort ei­nen Ver­kaufs­preis ge­nannt, wel­cher auf den vom Ver­käu­fer ge­mach­ten An­ga­ben ba­siert. Wenn der Ver­käu­fer mit dem Preis ein­ver­stan­den ist, kann der Ver­käu­fer durch Klick auf den But­ton „Ge­rät ver­kau­fen“ Te­q­cy­cle ein für ihn ver­bind­li­ches Ver­kaufs­an­ge­bot ma­chen. Te­q­cy­cle nimmt das An­ge­bot des Ver­käu­fers zu die­sem Zeit­punkt aus­drück­lich noch nicht an.
  2. Teqcycle können nur solche Mobilfunkgeräte zum Verkauf angeboten werden, welche auf der Webseite der Teqcycle zur Bewertung ausgewählt werden können. Sofern es für das Portal bzw. die Kampagne zulässig ist, mehrere Geräte zum Verkauf anzubieten, kommt bei Annahme eines Verkaufsangebotes durch Teqcycle für jedes Mobilfunkgerät ein separater Kaufvertrag zustanden.
  3. Der Ver­trags­schluss er­folgt in deut­scher Spra­che.
  4. Die Ver­trags­tex­te wer­den nach den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten bei Te­q­cy­cle ge­spei­chert.

§ 4 - Datenlöschung

  1. Der Ver­käu­fer ist ver­pflich­tet, vor der Ver­sen­dung der Mo­bil­funk­ge­rä­te an Te­q­cy­cle sämt­li­che per­sön­li­chen Da­ten auf den Mo­bil­funk­ge­rä­ten zu lö­schen so­wie die SIM-Kar­te und even­tu­el­le Spei­cher­kar­ten zu ent­fer­nen. Der Ver­käu­fer ist zu­dem ver­pflich­tet, die Mo­bil­funk­ge­rä­te auf die Werks­ein­stel­lun­gen zu­rück­zu­set­zen und bei Mo­bil­funk­ge­rä­ten des Her­stel­lers Ap­ple mit ei­nem Be­triebs­sys­tem ab der Ver­si­on iOS 7 die Funk­ti­on „mein iPho­ne su­chen“ zu de­ak­ti­vie­ren.
  2. Even­tu­ell noch vor­han­de­ne SIM- und Spei­cher­kar­ten kön­nen bei ei­ner even­tu­el­len Rück­sen­dung nicht wie­der an den Ver­käu­fer zu­rück­ge­sen­det wer­den.
  3. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich, Te­q­cy­cle von sämt­li­chen et­wai­gen An­sprü­chen, gleich wel­cher Art und wel­chen Ur­sprungs, frei­zu­stel­len, so­weit auf dem / den Mo­bil­funk­ge­rät(en) noch Da­ten – gleich wel­cher Art – vor­han­den wa­ren.
  4. Gleich­wohl ver­pflich­tet sich Te­q­cy­cle, ei­ne da­ten­schutz­kon­for­me, si­che­re Ver­nich­tung der Da­ten mit ent­spre­chen­den tech­ni­schen Mit­teln, ins­be­son­de­re ei­ne Da­ten­lö­schung nach den fol­gen­den Ab­sät­zen, auf den Mo­bil­funk­ge­rä­ten durch­zu­füh­ren, da­mit per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten nicht wie­der­her­ge­stellt wer­den kön­nen.
  5. Te­q­cy­cle ist zu­dem ver­pflich­tet, Da­ten auf Spei­cher­me­di­en, die Te­q­cy­cle zur Da­ten­lö­schung über­ge­ben wer­den, dau­er­haft zu lö­schen oder zu ver­nich­ten. Even­tu­ell in den Mo­bil­funk­ge­rä­ten vor­han­de­ne Spei­cher­kar­ten und / oder SIM-Kar­ten wer­den ge­ne­rell un­wie­der­bring­lich ver­nich­tet.
  6. Te­q­cy­cle ge­währ­leis­tet, dass die auf den Spei­cher­me­di­en ent­hal­te­nen Da­ten nach ak­tu­ells­ten und an­er­kann­tes­ten Si­cher­heits­stan­dards, ge­löscht wer­den.
  7. Te­q­cy­cle ge­währ­leis­tet, dass das zur Da­ten­lö­schung an­ge­wand­te Ver­fah­ren ei­nem Qua­li­täts­ma­nage­ment­sys­tem un­ter­liegt und die Da­ten­lö­schung lü­cken­los do­ku­men­tiert und au­di­tiert wird.

§ 5 - Übersendung

  1. So­weit der Ver­käu­fer Te­q­cy­cle ein An­ge­bot zum An­kauf von Mo­bil­funk­ge­rä­ten un­ter­brei­tet hat, ist der Ver­käu­fer ver­pflich­tet, das / die an­ge­bo­te­ne(n) Mo­bil­funk­ge­rät(e) un­ver­züg­lich nach Ein­gang der E-Mail von Te­q­cy­cle, wel­che das Ver­kaufs­an­ge­bot be­stä­tigt, an Te­q­cy­cle zu sen­den. Das / die an­ge­bo­te­ne(n) Mo­bil­funk­ge­rät(e) muss / müs­sen spä­tes­tens vier­zehn Ta­ge nach Ab­ga­be des An­ge­bo­tes bei Te­q­cy­cle ein­ge­gan­gen sein. Ge­hen das / die Mo­bil­funk­ge­rät(e) nach Ab­lauf die­ser Frist bei Te­q­cy­cle ein, be­hält sich Te­q­cy­cle vor dem Ver­käu­fer da­zu ein neu­es An­ge­bot zu ma­chen.
  2. Zum Versand bedient sich der Verkäufer einer eigenen stabilen Versandverpackung. In diese legt der Verkäufer das / die Teqcycle angebotene(n) Mobilgerät(e). Der Verkäufer hat ausdrücklich keine Originalverpackung und / oder Zubehör wie Ladekabel, Kopfhörer, Schutzhülle, Schutzfolien etc. oder andere Gegenstände beizulegen. Hierfür erhält der Verkäufer auch ausdrücklich keine Vergütung. Soweit der Verkäufer die Originalverpackung und / oder Zubehör beilegt, ist Teqcycle nicht verpflichtet, diese wieder an den Verkäufer zurückzusenden. Zudem darf kein Mobilgerät mit einem beschädigten oder aufgeblähten Akku (Verformung des Mobilgeräts, außergewöhnliche Hitzeentwicklung) der Versandverpackung beigelegt werden. Der Verkäufer überträgt mit Übergabe an den Transportdienstleister sein Eigentum an diesen Gegenständen Teqcycle. Der Verkäufer erklärt bereits jetzt ausdrücklich sein Einverständnis hierzu. Gleichwohl ist Teqcycle auch berechtigt, diese auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
  3. Der Ver­käu­fer darf kei­ne an­de­ren Ge­gen­stän­de als das / die an­ge­bo­te­nen Mo­bil­funk­ge­rät(e) in die Kar­to­na­ge le­gen und an Te­q­cy­cle ver­sen­den. So­weit der Ver­käu­fer an­de­re Ge­gen­stän­de in die Kar­to­na­ge ein­legt, wer­den die­se nicht wie­der an den Ver­käu­fer zu­rück­ge­sandt. Der Ver­käu­fer er­teilt be­reits jetzt sei­ne Zu­stim­mung zur Ver­nich­tung die­ser Ge­gen­stän­de. Gleich­wohl ist Te­q­cy­cle auch be­rech­tigt, die­se auf Kos­ten des Ver­käu­fers an den Ver­käu­fer zu­rück­zu­sen­den.
  4. Der Ver­käu­fer si­chert den Pa­ke­t­in­halt mit aus­rei­chend Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al. Zu­dem si­chert der Ver­käu­fer das Pa­ket aus­rei­chend mit Kle­be­band.
  5. Nach Ab­schluss des Vor­gangs auf der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle ge­langt der Ver­käu­fer auf die Ab­schluss­sei­te, auf der er sich das Ver­sand­la­bel und die Ver­pa­ckungs­hin­wei­se her­un­ter­la­den kann. Mit Un­ter­brei­tung ei­nes An­ge­bo­tes an Te­q­cy­cle er­hält der Ver­käu­fer au­ßer­dem per E-Mail ei­nen In­ter­net­link zu­ge­sandt. Mit die­sem Link ge­langt der Ver­käu­fer auf die Sta­tus­sei­te, auf der sich das Ver­sand­la­bel und die Ver­pa­ckungs­hin­wei­se eben­falls her­un­ter­la­den las­sen. Bei Nut­zung des von Te­q­cy­cle ge­stell­ten Ver­sand­la­bels, ist der Ver­sand ver­si­chert. Das Ver­sand­la­bel kann nur für den Ver­sand aus Deutsch­land ge­nutzt wer­den.
  6. Nutzt der Ver­käu­fer nicht das von Te­q­cy­cle ge­stell­te Ver­sand­la­bel, ge­hen die Ver­sand­kos­ten zu Las­ten des Ver­käu­fers. Un­freie Pa­ke­te nimmt Te­q­cy­cle nicht an.
  7. Die Ge­fahr des Un­ter­gangs und der Ver­schlech­te­rung der Wa­re geht mit Über­ga­be auf Te­q­cy­cle über.
  8. Mit dem von Te­q­cy­cle ge­stell­ten Ver­sand­la­bel kann der Ver­käu­fer in je­der DHL-Fi­lia­le das von ihm zum Ver­sand vor­be­rei­te­te Pa­ket auf­ge­ben. Nutzt der Ver­käu­fer das Ver­sand­la­bel nicht für den vor­ge­se­he­nen Zweck und so­mit ver­trags­wid­rig, haf­tet der Ver­käu­fer hier­für ge­gen­über Te­q­cy­cle.
  9. Ver­sen­det der Ver­käu­fer mehr als zwei Mo­bil­funk­ge­rä­te an Te­q­cy­cle, muss der Ver­käu­fer das eben­falls von Te­q­cy­cle ge­stell­te Ge­fahr­gut­la­bel auf dem Pa­ket an­brin­gen. Bringt der Ver­käu­fer das Ge­fahr­gut­la­bel nicht auf dem Pa­ket an, haf­tet er für al­le dar­aus ent­stan­de­nen Schä­den.

§ 6 - Annahme durch Teqcycle

  1. So­bald das / die Mo­bil­funk­ge­rä­te bei Te­q­cy­cle ein­ge­gan­gen ist / sind, wird Te­q­cy­cle in­ner­halb von sie­ben Ta­gen – nach den sel­ben Kri­te­ri­en wie der Ver­käu­fer – über­prü­fen, ob die vom Ver­käu­fer vor­ge­nom­me­ne Be­wer­tung zu­tref­fend ist. Te­q­cy­cle stellt dem Ver­käu­fer auf der Sta­tus­sei­te ein Be­wer­tungs­gut­ach­ten zum Down­load zur Ver­fü­gung, so dass die von Te­q­cy­cle vor­ge­nom­me­ne Be­wer­tung für den Ver­käu­fer ein­seh­bar ist. Un­ab­hän­gig da­von, ob der Ver­käu­fer die Da­ten­lö­schung ge­mäß § 4 Ab­satz 1 durch­ge­führt hat, wird Te­q­cy­cle (noch­mals) sämt­li­che Da­ten von den ein­ge­sand­ten Mo­bil­funk­ge­rä­ten un­wie­der­bring­lich lö­schen. So­dann kön­nen nach der Be­wer­tung durch Te­q­cy­cle fol­gen­den Sze­na­ri­en auf­tre­ten:
    1. Stellt Te­q­cy­cle bei der Be­wer­tung fest, dass die vom Ver­käu­fer vor­ge­nom­me­ne Be­wer­tung zu­tref­fend ist, wird Te­q­cy­cle das vom Ver­käu­fer un­ter­brei­te­te An­ge­bot zu dem vor­ge­ge­be­nen Ver­kaufs­preis an­neh­men. Bei An­nah­me des An­ge­bots ver­sen­det Te­q­cy­cle ei­ne E-Mail mit ei­nem Link zur Sta­tus­sei­te an den Ver­käu­fer. Auf der Sta­tus­sei­te in­for­miert Te­q­cy­cle den Ver­käu­fer dar­über, dass sein An­ge­bot an­ge­nom­men wur­de. Der Ver­trag zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fern ist da­mit zu­stan­de ge­kom­men.
    2. Stellt Te­q­cy­cle bei der Be­wer­tung fest, dass die vom Ver­käu­fer vor­ge­nom­me­ne Be­wer­tung schlech­ter als der tat­säch­li­che Zu­stand ist, wird Te­q­cy­cle den Ver­kaufs­preis ent­spre­chend er­hö­hen. Der Ver­käu­fer er­klärt be­reits jetzt, dass er der Er­hö­hung des Ver­kaufs­prei­ses zu­stim­men wird. Der Ver­trag zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fer ist da­mit zu­stan­de ge­kom­men.
    3. Stellt Te­q­cy­cle bei der Be­wer­tung fest, dass die vom Ver­käu­fer vor­ge­nom­me­ne Be­wer­tung bes­ser als der tat­säch­li­che Zu­stand ist, wird Te­q­cy­cle das An­ge­bot des Ver­käu­fers über den An­kauf des Mo­bil­funk­ge­rä­tes ab­leh­nen. Bei Ab­leh­nung des An­ge­bots ver­sen­det Te­q­cy­cle ei­ne E-Mail mit ei­nem Link zur Sta­tus­sei­te an den Ver­käu­fer. Auf der Sta­tus­sei­te in­for­miert Te­q­cy­cle den Ver­käu­fer dar­über, dass sein An­ge­bot ab­ge­lehnt wur­de. Gleich­zei­tig un­ter­brei­tet Te­q­cy­cle dem Ver­käu­fer ein neu­es An­ge­bot und zeigt ihm ei­nen neu­en Ver­kaufs­preis an. Der Ver­käu­fer hat so­dann die Mög­lich­keit, in­ner­halb von vier­zehn Ta­ge nach Ver­sen­dung der E-Mail durch Te­q­cy­cle das An­ge­bot von Te­q­cy­cle an­zu­neh­men.
      1. Nimmt der Ver­käu­fer das An­ge­bot von Te­q­cy­cle an, kommt der Ver­trag zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fer da­mit zu­stan­de.
      2. Nimmt der Ver­käu­fer das An­ge­bot von Te­q­cy­cle in­ner­halb der Frist nicht an, be­zie­hungs­wei­se lehnt der Ver­käu­fer das An­ge­bot ab, kommt zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fer kein Ver­trag zu­stan­de. Te­q­cy­cle sen­det so­dann das / die ein­ge­sen­de­te(n) Mo­bil­funk­ge­rät(e) an die vom Ver­käu­fer hin­ter­leg­te Adres­se zu­rück. Der Rück­ver­sand kann nur an ei­ne Adres­se in Deutsch­land er­fol­gen.
    4. Te­q­cy­cle be­hält sich vor, das An­ge­bot des Ver­käu­fers auch oh­ne An­ga­be von Grün­den ab­zu­leh­nen.
    5. Kommt Te­q­cy­cle zu dem Er­geb­nis, dass das vom Ver­käu­fer ein­ge­sand­te Ge­rät kei­nen wirt­schaft­li­chen Wert (= EUR 0,00) hat, bie­tet Te­q­cy­cle dem Ver­käu­fer die da­ten­ge­schütz­te Ent­sor­gung des Mo­bil­funk­ge­rä­tes an.

§ 7 - Eigentum

  1. So­weit der Ver­käu­fer Te­q­cy­cle (ein) Mo­bil­funk­ge­rät(e) zum An­kauf an­bie­tet, er­klärt der Ver­käu­fer aus­drück­lich, dass das / die von ihm ein­ge­sand­te(n) Mo­bil­funk­ge­rät(e) in sei­nem Ei­gen­tum steht / ste­hen, nicht mit Rech­ten Drit­ter be­las­tet ist / sind und er be­rech­tigt ist, Te­q­cy­cle an die­sem / die­sen Ei­gen­tum zu ver­schaf­fen.
  2. Zwei­felt Te­q­cy­cle an der Ei­gen­tü­mer­stel­lung des Ver­käu­fers, ist Te­q­cy­cle be­rech­tigt, von die­sem Her­kunfts­nach­wei­se zu ver­lan­gen.
  3. Das Ei­gen­tum geht in dem Mo­ment über, in dem der Kauf­ver­trag zwi­schen dem Ver­käu­fer und Te­q­cy­cle zu­stan­de kommt.
  4. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich mit der Über­sen­dung des Pa­ke­tes an Te­q­cy­cle, Te­q­cy­cle von sämt­li­chen et­wai­gen An­sprü­chen Drit­ter, gleich wel­cher Art und wel­chen Ur­sprungs, frei­zu­stel­len, so­weit die­se im Zu­sam­men­hang mit dem / den über­sand­ten Mo­bil­funk­ge­rät(en) ste­hen.
  5. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich mit der Über­sen­dung des Pa­ke­tes an Te­q­cy­cle zu­dem, zum Er­satz sämt­li­cher Schä­den, ein­schlie­ß­lich der ent­stan­de­nen Kos­ten aus ei­ner not­wen­di­gen oder er­for­der­li­chen In­an­spruch­nah­me rechts­an­walt­li­cher und / oder ge­richt­li­cher Hil­fe, die Te­q­cy­cle im Zu­sam­men­hang mit dem / den über­sand­ten Mo­bil­funk­ge­rät(en) ent­ste­hen.

§ 8 - Auszahlung

  1. Te­q­cy­cle stellt nach Zu­stan­de­kom­men des Kauf­ver­tra­ges dem Ver­käu­fer auf der Sta­tus­sei­te ein Gut­schrift­do­ku­ment so­wie ei­ne Da­ten­lösch­be­stä­ti­gung zur Ver­fü­gung.
  2. Nach Zu­stan­de­kom­men des Kauf­ver­tra­ges weist Te­q­cy­cle den Ver­kaufs­preis in­ner­halb von sie­ben Ta­gen zur Über­wei­sung auf das vom Ver­käu­fer hin­ter­leg­te Kon­to an.
  3. Der Ver­käu­fer haf­tet für die rich­ti­ge An­ga­be sei­ner Bank­ver­bin­dung.
  4. Te­q­cy­cle be­hält sich vor, dass die Aus­zah­lung durch die Aus­ga­be von Gut­schei­nen er­fol­gen kann. In die­sem Fall weist Te­q­cy­cle den Ver­käu­fer aus­drück­lich vor Ab­ga­be sei­nes Ver­kaufs­an­ge­bots dar­auf hin.

§ 9 - Verbote und Urheberrechte

  1. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich, kei­ne Skrip­te und / oder Soft­ware ein­zu­set­zen, die die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle be­ein­träch­ti­gen könn­ten.
  2. Die In­hal­te auf der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle dür­fen aus­schlie­ß­lich für die ver­trag­li­chen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Je­de an­der­wei­ti­ge Nut­zung ist un­ter­sagt.
  3. Die In­hal­te der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt. Al­le Rech­te von Te­q­cy­cle oder der Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner blei­ben vor­be­hal­ten. Das Ko­pie­ren, Ver­viel­fäl­ti­gen oder Ver­än­dern der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle ist, so­weit dies nicht tech­nisch zur be­stim­mungs­ge­mä­ßen Nut­zung not­wen­dig ist, ver­bo­ten.

§ 10 - Haftung

  1. An­sprü­che des Ver­käu­fers auf Scha­dens­er­satz sind aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Ver­käu­fers aus der Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers, der Ge­sund­heit oder aus der Ver­let­zung we­sent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) so­wie die Haf­tung für sons­ti­ge Schä­den, die auf ei­ner vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung Te­q­cy­cles, sei­ner ge­setz­li­chen Ver­tre­ter oder Er­fül­lungs­ge­hil­fen be­ru­hen. We­sent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, de­ren Er­fül­lung zur Er­rei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist.
  2. Bei der Ver­let­zung we­sent­li­cher Ver­trags­pflich­ten haf­tet Te­q­cy­cle nur auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den, wenn die­ser ein­fach fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­de, es sei denn, es han­delt sich um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Ver­käu­fers aus ei­ner Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers oder der Ge­sund­heit.
  3. Die Ein­schrän­kun­gen der Ab­sät­ze 1 und 2 gel­ten auch zu­guns­ten der ge­setz­li­chen Ver­tre­ter und Er­fül­lungs­ge­hil­fen von Te­q­cy­cle, wenn An­sprü­che di­rekt ge­gen die­se gel­tend ge­macht wer­den.

§ 11 - Datenschutz

  1. Te­q­cy­cle ge­währ­leis­tet den ver­trau­li­chen Um­gang mit den per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten des Ver­käu­fers nach Ma­ß­ga­be der ein­schlä­gi­gen ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Es wird dies­be­züg­lich auf die Da­ten­schut­z­er­klä­rung der Te­q­cy­cle Be­zug ge­nom­men.
  2. Der Ver­käu­fer ist je­der­zeit be­rech­tigt, die Lö­schung sei­ner bei der Te­q­cy­cle ge­spei­cher­ten Da­ten zu ver­lan­gen.
  3. Te­q­cy­cle ver­pflich­tet sich dar­über hin­aus, die Da­ten des Ver­käu­fers ver­trau­lich zu be­han­deln und nur zur Ab­wick­lung des Ver­kaufs­vor­gangs zu nut­zen. Dies gilt ins­be­son­de­re hin­sicht­lich et­wai­ger, auf den vom Ver­käu­fer an Te­q­cy­cle über­sand­ten Mo­bil­funk­ge­rä­ten noch vor­han­de­nen per­sön­li­chen Da­ten. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten sind in der Da­ten­schut­z­er­klä­rung ge­re­gelt.
  4. Die auf der In­ter­net­sei­te von Te­q­cy­cle ein­ge­ge­ben Da­ten wer­den aus­schlie­ß­lich in Deutsch­land ver­ar­bei­tet und ge­spei­chert.

§ 12 - Online-Streitbeilegung

Te­q­cy­cle nimmt nicht an ei­nem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor ei­ner Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil und ist hier­zu auch nicht ver­pflich­tet.

§ 13 - Schlussbestimmungen

  1. Auf Ver­trä­ge zwi­schen Te­q­cy­cle und dem Ver­käu­fer fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land un­ter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts An­wen­dung. Die ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten zur Be­schrän­kung der Rechts­wahl und zur An­wend­bar­keit zwin­gen­der Vor­schrif­ten ins­be­son­de­re des Staa­tes, in dem der Ver­käu­fer als Ver­brau­cher sei­nen ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, blei­ben un­be­rührt.
  2. So­fern es sich beim Ver­käu­fer – trotz § 2 Ab­satz 1 – um ei­nen Kauf­mann, ei­ne ju­ris­ti­sche Per­son des öf­fent­li­chen Rechts oder um ein öf­fent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen han­delt, ist Ge­richts­stand für al­le Strei­tig­kei­ten aus Ver­trags­ver­hält­nis­sen zwi­schen dem Ver­käu­fer und Te­q­cy­cle der Sitz von Te­q­cy­cle.
  3. Der Ver­trag bleibt auch bei recht­li­cher Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Punk­te in sei­nen üb­ri­gen Tei­len ver­bind­lich. An­stel­le der un­wirk­sa­men Punk­te tre­ten, so­weit vor­han­den, die ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten. So­weit dies für ei­ne Ver­trags­par­tei ei­ne un­zu­mut­ba­re Här­te dar­stel­len wür­de, wird der Ver­trag je­doch im Gan­zen un­wirk­sam.

Stand: März 2017